Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, will der Bund in den kommenden vier Jahren hierzu für alle Kommunen in ganz Deutschland lediglich 250 Millionen Euro pro Jahr beisteuern. Voraussetzung dafür: In gleicher Höhe müssen sich die Länder beteiligen. Zur Information: In den ersten drei Quartalen 2024 haben allein die Kommunen in NRW neue Kassenkredite in Höhe von über drei Milliarden Euro aufnehmen müssen und sitzen aktuell auf einem Schuldenberg von über 23 Milliarden Euro. Im Kreis Recklinghausen sehen die Zahlen wie folgt aus: Allein für 2025 beträgt das Defizit für die 10 Städte im Kreis Recklinghausen nahezu 250 Millionen Euro, die Gesamtschuld liegt bei rund 2,5 Milliarden Euro. Hierzu FDP-Kreisvorsitzender Richter: „Die Altschuldenregelung im Koalitionsvertrag kann nur ein Anfang sein. Gemessen an dieser Schuldenlast in den Städten des Kreises und vor allem angesichts der vollmundigen Ankündigungen der örtlichen Bundestagskandidaten von SPD und CDU müssen wir von einer Enttäuschung sprechen.“
Offen bleibt im Koalitionsvertrag, wie eine Grundgesetzänderung zustande kommen soll. Zuletzt hatten Markus Söder (CSU) und Winfried Kretschmann (Grüne) die notwendige Grundgesetzänderung kategorisch abgelehnt. Dennoch rät Richter allen Städten jetzt und im Zusammenwirken mit dem Kreis Recklinghausen und mit dem Land für die nächsten 10 Jahre eine Entschuldungsstrategie aufzustellen. Hierzu seien folgende Voraussetzungen zu schaffen:
- Der Bund und die Länder klären schnellstmöglich, in welcher Form die Altschuldenregelung eine Verfassungsänderung erfordert und bringen diese sowie ein notwendiges Ausführungsgesetz zur Altschuldenregelung schnellstmöglich auf den Weg.
- Das Land klärt schnellstmöglich die Voraussetzungen für die Kommunen in NRW zur Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes, damit auch die Städte im Kreis Recklinghausen wissen, welche Eigenbeiträge sie für welche Zeiträume leisten müssen.
- Der Kreis verständigt sich mit den 10 Städten im Kreis Recklinghausen darauf, die aktuell ca. 160 Millionen Euro Rücklage des Kreises in den kommenden Jahren vollständig zur Entlastung der Städte im Kreis aufzulösen. Diese zeigen im Gegenzug eigene Sparmaßnahmen auf und konzentrieren sich auf ihrer Ausgabenseite auf Investitionen in die Infrastruktur und vermeiden Ausgaben mit hohen Folgekosten.
Der wichtigste Punkt ist aus Sicht der FDP jedoch eine strukturelle Entlastung der Kommunen bei Leistungsgesetzen des Bundes und des Landes, damit neue Schulden vermeidbar sind und ein notwendiges Neuverschuldungsverbot von den Kommunen eingehalten werden kann.