Kommunalwahlrecht

Mathias Richter

Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht – FDP-Kreisvorsitzender Richter: „Schwarz-rot-grüne ‚Beutegemeinschaft‘ wurde ertappt – Gewinner sind die Wählerinnen und Wähler"

Der Verfassungsgerichtshof NRW stellt heute klar: Die von CDU, SPD und Grüne beabsichtigte Reform des Kommunalwahlrechts ist verfassungswidrig. Dazu erklärt FDP-Kreisvorsitzender Mathias Richter:

 

„CDU, SPD und Grüne haben sich im Stile einer ‚Beutegemeinschaft‘ allein zu ihren Gunsten ein verfassungswidriges Kommunalwahlrecht zurechtgebastelt und wollten damit ihre Machtbasis jenseits des Wählerwillens mit Rechentricks und an der Verfassung vorbei zementieren. Das hat der Verfassungsgerichtshof nun schonungslos offengelegt: Das neue Sitzverteilungsverfahren führte zu einer systematischen Verschlechterung der Erfolgswertgleichheit. Die neue Berechnungsmethode war manipulativ – ein Bruch mit demokratischen Grundprinzipien. Das Urteil des Verfassungsgerichtshof ist sehr klar. Die ‚Beutegemeinschaft‘ aus CDU, SPD und Grüne wurde von unseren Verfassungshütern ertappt. Die Gewinner sind die Wählerinnen und Wähler.

 

Das ist ein großer Sieg für die kommunale Demokratie. Wir Freie Demokraten haben dafür gekämpft – für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, für die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und für die rechtsstaatliche Ordnung. Nach unseren Berechnungen hätten wir bei einem mit 2020 vergleichbaren Kommunalwahlergebnis nach dem neuen und verfassungswidrigen Wahlrecht von CDU, SPD und Grüne auch im Kreis Recklinghausen Nachteile erleiden müssen und in Gladbeck und Herten keinen Fraktionsstatus erreicht sowie insgesamt mehrere Mandate an CDU, SPD und Grüne abgeben müssen. Jetzt kämpfen wir mit noch größerer Motivation für gute Kommunalwahlergebnisse für die Freien Demokraten in allen zehn Städten des Kreises Recklinghausen und für den Kreistag.“

 

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