„Es war abzusehen, dass differenzierte Hebesätze aus rein fiskalischen Gründen rechtlich unzulässig sind. Spätestens nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen sollten alle Städte im Kreis von gesplitteten Hebesätzen wieder auf einen einheitlichen Hebesatz umsteigen“, so FDP-Kreisvorsitzender Mathias Richter, der die Verantwortung für das Grundsteuer-Chaos vor allem bei der schwarz-grünen Landesregierung sieht. Zuletzt hatten sich für 2025 die Städte Gladbeck und Recklinghausen auf ein Hebesatzsplitting eingelassen.
„Der erste Fehler der Landesregierung war die Wahl des Scholz-Modells des Bundes, das eine extrem bürokratische Wertermittlung für jedes einzelne Grundstück vorsieht. Dieses Modell findet keine Akzeptanz und wird nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes von dieser Woche wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Besser wäre gewesen, die Option auf ein rein flächenbasiertes Modell zu nutzen. Der zweite Fehler war, den Kommunen in NRW das nun unzulässige Hebesatzsplitting zu empfehlen. Aus beiden Fehlern resultiert für die leidtragenden Kommunen auch im Kreis Recklinghausen maximale Rechtsunsicherheit und für die städtischen Haushalte sowie für die Steuerpflichtigen ein hohes Maß an Planungsunsicherheit“, so Richter, der mitteilt, dass zum Stichtag 28.11.2025 bei den Finanzämtern in Marl und Recklinghausen mittlerweile 43.746 Einsprüche gegen die Steuerbescheide eingelegt wurden. In nur 6.658 Fällen konnte bislang Abhilfe geleistet werden. (siehe Anlage)
Die FDP hofft nun auf eine grundlegende Umkehr in der Grundsteuerpolitik durch die von CDU und Grünen geführte Landesregierung. Zentrale Forderungen der Liberalen sind:
- Sofortige Abschaffung der Rechtsgrundlage für das Hebesatzsplitting
- Schnellstmöglicher Umstieg auf ein Flächenmodell ohne bürokratisches Wertermittlungsverfahren
- Kompensation durch das Land bei Einnahmeausfällen, die in den Kommunen durch das Grundsteuer-Chaos der Landesregierung entstanden sind.